Neuausrichtung der Eigenheimzulage ab 2004
Für Bauherren, die ab dem 1. Januar 2004 den Bauantrag für ein selbst genutztes Objekt stellen und Erwerber, die nach diesem Termin den notariellen Kaufvertrag für eine bestehende Wohnimmobilie abschließen, gelten neue Regelungen. Ausbauten und Erweiterungen werden ab 2004 nicht mehr gefördert.
Neue Bemessungsgrundlage und Förderbeträge
Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für selbst genutztes Wohneigentum zuzüglich den Anschaffungskosten für Grund und Boden. Bei Berechtigung erhalten Sie acht Jahre lang jeweils ein Prozent auf diese. Die Bemessungsgrundlage beträgt 125.000 EUR.
Instandhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen werden bis zum Ablauf des zweiten der Anschaffung folgenden Jahres in die Bemessungsgrundlage einbezogen (jedoch keine jährlich üblicherweise anfallenden Aufwendungen).
Grundförderung und Kinderzulage
Förderberechtigte erhalten beim Bau oder Erwerb einer selbst genutzen Immobilie eine Grundförderung über einen Zeitraum von 8 Jahren. Ausgezahlt wird die Zulage vom örtlichen Finanzamt und zwar jeweils am 15. März (mit Ausnahme des Jahres der Antragsstellung). Die Eigenheimzulage kann pro Person nur einmal in Anspruch genommen werden. Ehegatten können die Eigenheimzulage grundsätzlich für insgesamt zwei Objekte beanspruchen. Frühere Steuervergünstigungen nach § 10e EStG und § 7b EStG werden angerechnet.
Zur Grundförderung kommt die Kinderzulage von 800 EUR (767 EUR bis 31.12.2003) pro Kind und Jahr, die wie die Eigenheimzulage ausbezahlt wird. Berücksichtigt werden alle Kinder unter 18 Jahren, die zum Haushalt gehören. Zwischen 18 und 27 Jahren kann für Kinder nur dann eine Kinderzulage beantragt werden, wenn für das Kind Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag gewährt wird. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet, ein soziales Jahr, Wehrdienst oder Zivildienst leistet.
Maximale Eigenheimzulage-Förderbeträge ab 01.01.2004 |
| |
jährlich in EUR |
gesamt 8 Jahre in EUR |
| Grundförderung Neubau |
1.250. |
10.000 |
| Grundförderung Altbau |
1.250 |
10.000 |
| Baukindergeld |
800 |
6.400 |
Die Einkommensgrenzen im Überblick
Für die Ermittlung des Einkommens wird zukünftig die Summe der positiven Einkünfte (Jahr des Einzugs zuzüglich der Einkünfte des Vorjahres) herangezogen. Bis zum 31.12.2003 ist der Gesamtbetrag der Einkünfte maßgeblich.
Einkommensgrenzen ab 01.01.2004 |
Anzahl Kinder |
max. Einkommen in 2 Jahren / Verheiratete EUR |
max. Einkommen in 2 Jahren / Alleinstehende EUR |
|
140.000 |
70.000 |
1 |
170.000 |
100.000 |
2 |
200.000 |
130.000 |
3 |
230.000 |
160.000 |
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