• Förderbeträge stehen von Anfang an fest
• Förderzeitraum steht fest, auch wenn das Einkommen später steigt
• Geldzufluss regelmäßig zum 15.3. eines Jahres - unabhängig vom Einkommensteuerverfahren
• Handhabung einfach, i. d. R. ohne spezielle steuerliche Beratung
• Volle Förderung bereits bei Anschaffungs-/Herstellungskosten von 125.000
• Zudem: günstige Rahmenbedingungen (niedrige Zinsen, stabile bzw. sinkende Bau- und Erwerbspreise)
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