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Eigenheimzulage: Neufestsetzung der Eigenheimzulage

Die Eigenheimzulage wird neu fest gesetzt z. B. bei Auszug Veräußerung
Das Folgeobjekt ist grundsätzlich ein eigenständiges Objekt. Der Anspruchsberechtigte muss im jeweiligen Förderjahr sämtliche Voraussetzungen des Eigenheimzulagengesetzes im Zusammenhang mit dem Folgeobjekt erfüllen:

Eine erneute Prüfung der Einkommensgrenzen ist notwendig. Es genügt nicht, dass beim Erstobjekt die Einkommensgrenze unterschritten war.

Auch die Höhe der Eigenheimzulage für den (Rest-)Förderzeitraum des Folgeobjekts ist eigenständig zu bestimmen (Bemessungsgrundlage, Fördersatz, Höchstbetrag des Fördergrundbetrags sowie Höhe der Kinderzulage).

Der Förderzeitraum für das Folgeobjekt beginnt grundsätzlich wie auch beim Erstobjekt im Jahr der Anschaffung oder Fertigstellung.

Ausnahme: Anschaffung oder Fertigstellung des Folgeobjekts in dem Jahr, in dem das Erstobjekt noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. In diesem Fall setzt der Förderzeitraum für das Folgeobjekt erst in dem auf das Jahr der letzten Wohnnutzung des Erstobjekts folgenden Jahres ein.
Beispiel: Das 2004 angeschaffte Erstobjekt wird bis Mitte 2005 für eigene Wohnzwecke genutzt, das

Folgeobjekt wird
a) 2007
b) 2005 hergestellt.
In beiden Fällen endet die Zulagenberechtigung für das Erstobjekt am 31.12.2005 (Jahr
der letztmaligen eigenen Wohnnutzung).
Der Förderzeitraum für das Folgeobjekt beginnt
a) entsprechend der Grundregel im Jahr der Herstellung (2007)
b) erst 2006 (Erstjahr, das auf das Jahr der letztmaligen eigenen Wohnnutzung des Erstobjekts folgt).

Anrechnung nachträglicher Herstellungskosten (Förderhöchstbeträge sind nicht voll ausgeschöpft)
Geburt eines weiteren Kindes
Kind fällt aus der Förderung heraus (durch Tod, Vollendung des 18. Lebensjahres, ggf. bis Vollendung des 27. Lebensjahres bei Kindern in der Ausbildung/Studenten).

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Mehr zur Eigenheimzulage: Geförderte Maßnahmen - Grundförderung - Kinderzulage - Förderzeitraum - Bemessungsgrundlage - Einkommensgrenzen - Objektbeschränkung / Objektverbrauch - Beantragung - Vorteile / Merkmale der Eigenheimzulage - Neufestsetzung - Abtretbarkeit - Beispielfälle / Fragen - Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen


 

 

 

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