Gefördert wird die Herstellung oder Anschaffung von selbst genutztem Wohneigentum im Inland (Ferien- oder Wochenendwohnungen sind ausgeschlossen). Die Eigenheimzulage wird 8 Jahre lang gewährt und umfasst eine Grundförderung sowie eine Kinderzulage.
Voraussetzungen:
• Nutzung zu eigenen Wohnzwecken durch den Anspruchsberechtigten oder unentgeltliche Überlassung des Wohneigentums an einen Angehörigen.
• Es gelten Einkommensgrenzen.
• Der Anspruchsberechtigte muss Eigentümer des begünstigten Objektes sein und die Herstellungs- oder Anschaffungskosten getragen haben. Hat er das Objekt geerbt oder geschenkt bekommen, ist dies nicht der Fall. MUSS der Erbe jedoch Miterben auszahlen oder Verbindlichkeiten übernehmen, kann er für diese Aufwendungen die Eigenheimzulage beantragen.
Bis zum 31.12.2003 gleichgestellt: die Schaffung weiteren Wohnraums durch Ausbau oder Erweiterung eines Wohnhauses oder einer Eigentumswohnung im Inland. Z. B. der Ausbau eines Dachgeschosses oder der Anbau eines Wintergartens, sofern neuer Wohnraum geschaffen wurde und dieser ganzjährig bewohnbar war (keine Garagen). Seit dem 2.1.2004 werden Ausbau und Erweiterungen nicht mehr gefördert. Weiterhin gefördert wird auch der Erwerb von Anteilen an neuen Wohnungsgenossenschaften.