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Eigenheimzulage: Grundförderung


Ab 1.1.2004: Bis 31.12.2003:

1 % der Bemessungsgrundlag e (siehe Punkt 6., max. 125.000    ), maximal 1.250 jährlich für Neubau und Kauf.

Neubau: 5 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten, maximal 2.556     jährlich, insgesamt max. in Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten inklusive ggf. gewährter Kinder- und Ökozulagen

Altbau und Erweiterung: 2,5 % der Anschaffungskosten, maximal 1.278    jährlich, insgesamt max. 50 % der Bemessungsgrundlage inklusive ggf. gewährter Kinder- und Ökozulagen

Maximal mögliche Gesamtförderung: Anschaffungs- oder Herstellungskosten (= Bemessungsgrundlage) - max. 51.120


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Mehr zur Eigenheimzulage: Geförderte Maßnahmen - Grundförderung - Kinderzulage - Förderzeitraum - Bemessungsgrundlage - Einkommensgrenzen - Objektbeschränkung / Objektverbrauch - Beantragung - Vorteile / Merkmale der Eigenheimzulage - Neufestsetzung - Abtretbarkeit - Beispielfälle / Fragen - Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen


 

 

 

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