70.000 i bei Alleinstehenden 140.000 l bei Verheirateten
plus 30.000 für jedes Kind, das zum Haushalt gehört
Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der positiven Einkünfte (negative Einkünfte dürfen nicht gegen gerechnet werden) im Zweijahreszeitraum (Jahr der Antragstellung und Vorjahr): |
81.806;": bei Alleinstehenden 163.614 bei Verheirateten
plus 30.678 : für jedes Kind, das zum Haushalt gehört
Maßgeblich ist der Gesamtbetrag der Einkünfte im Zweijahreszeitraum (Jahr der Antragstellung und Vorjahr) |